DFB-Sportgericht
Sportgericht verhandelt Stuttgarts Einspruch mündlich

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt heute (ab 13 Uhr) mündlich den Einspruch des VfB Stuttgart gegen eine ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro. Die Sitzung am DFB-Campus in Frankfurt leitet Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.
Das Sportgericht des DFB hatte den Bundesligisten am 7. August 2024 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 30.000 Euro belegt. Davon könnte der Verein bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.
Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor hatten Stuttgarter Zuschauer ab der 12. Minute des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 20. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Schokotaler, auf den Rasen geworfen. Die Begegnung musste deshalb für etwa drei Minuten unterbrochen werden.
Zudem konnte die zweite Halbzeit erst mit einer Verspätung von 42 Minuten angepfiffen werden. Grund hierfür waren zwei Zaunfahnen im Stuttgarter Zuschauerblock, die mehrere Fluchttüren zum Innenraum blockierten.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Ein Spiel Sperre für Meppens Steenwijk
Das DFB-Sportgericht belegt Jenske Steenwijk vom Frauen-Zweitligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Zweitligaspiel.

Zwei Spiele Sperre für Stuttgarts Al-Dakhil
Das DFB-Sportgericht belegt Ameen Al-Dakhil vom Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Potsdams Fischer
Das DFB-Sportgericht belegt Vanessa Fischer von Turbine Potsdam im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung der Schiedsrichterin mit einer Sperre von drei Spielen der Frauen-Bundesliga.