DFB-Sportgericht
Schiedsgericht bestätigt Sportgerichtsurteil nach Feuerzeugwurf

Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen hat die Klagen von Union Berlin, dem FC St. Pauli und Holstein Kiel gegen das vorangegangene Urteil des DFB-Sportgerichts vom 9. Januar 2025 nach dem Feuerzeugwurf im Bundesligaspiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum am 14. Dezember 2025 zurückgewiesen. Es bestätigte damit die Entscheidungen des DFB-Sport- und des DFB-Bundesgerichts (28. Februar 2025), die 1:1 geendete Begegnung mit 2:0 Toren für Bochum als gewonnen zu werten.
Schiedsgerichts-Vorsitzender Prof. Dr. Udo Steiner sagt zum Urteil: "Die Entscheidung des DFB-Sportgerichts ist frei von Rechtsfehlern und beruht auf den Vorgaben der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung. Die Voraussetzungen des § 18 Nr. 4 Satz 2 sind erfüllt. Das Spiel wurde nicht abgebrochen, sondern fortgesetzt, aber die beteiligten Mannschaften haben einvernehmlich auf das Erzielen weiterer Tore verzichtet. Deshalb hat das Schiedsgericht diesen Fall als faktischen Spielabbruch gewertet und dem förmlichen Spielabbruch durch einen Schiedsrichter gleichgestellt."
Ferner entschied das Schiedsgericht, dass die Vereine St. Pauli und Kiel keinen Anspruch auf Überprüfung des besagten DFB-Sportgerichtsurteils hätten. Es fehle ihren Klagen an einem rechtlich verfestigten, schutzwürdigen Interesse an der Kontrolle der Regelkonformität einer für das Spiel zweier anderer Mannschaften der gleichen Spielklasse erfolgten Spielwertung. Die Betroffenheit sei aufgrund des während der Saison immer in Bewegung befindlichen Tabellenstandes nur virtuell.
DFB-Vizepräsident Bergmann: "Wir fühlen uns bestätigt"
Thomas Bergmann, DFB-Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten, sagt zum Schiedsgerichts-Urteil: "Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen ist zu keinem anderen Ergebnis gekommen als zuvor bereits die beiden DFB-Rechtsinstanzen. Wir fühlen uns dadurch in unserer Auffassung bestätigt."
Der VfL Bochum hatte Einspruch gegen die Wertung des Bundesligaspiels bei Union Berlin eingelegt, nachdem Torhüter Patrick Drewes wenige Minuten vor Abpfiff aus dem Zuschauerbereich von einem Feuerzeug am Kopf getroffen worden war und daraufhin nicht mehr weiterspielen konnte. Die Partie war nach dem Vorfall und der folgenden längeren Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen beim Spielstand von 1:1 ohne Drewes fortgesetzt und anschließend auch beendet worden. Beide Mannschaften schoben sich nach der Spielunterbrechung nur noch den Ball hin und her, ohne weitere Tore erzielen zu wollen, was sie zuvor untereinander abgesprochen hatten.
Kategorien: DFB-Sportgericht, DFB-Bundesgericht
Autor: mm

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