DFB-Sportgericht
Platzverweis gegen Stuttgarts Karazor aufgehoben

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Feldverweis gegen Atakan Karazor vom VfB Stuttgart aufgehoben. Eine automatische eintretende Sperre entfällt damit. Die erste in diesem Spiel verhängte Verwarnung (Gelbe Karte) gegen den Spieler bleibt bestehen.
Karazor war im Bundesligaspiel zwischen dem VfL Wolfsburg und dem VfB Stuttgart am 28. September 2024 in der 63. Spielminute wegen eines vermeintlichen Foulspiels an seinem Wolfsburger Gegenspieler Arnold mit der Gelb-Roten Karte des Feldes verwiesen worden, da er bereits in der 24. Spielminute mit der gelben Karte verwarnt worden war. Nach dem Bericht von Schiedsrichter Sven Jablonski und der Inaugenscheinnahme der Fernsehbilder steht für das DFB-Sportgericht fest, dass in dem Zweikampf tatsächlich der Wolfsburger Spieler Arnold den Stuttgarter Spieler gefoult hatte, während Karazor selbst kein Vergehen begangen hatte.
Damit liegt eine irrtümliche Entscheidung des Schiedsrichters vor, die ohne jeden Zweifel objektiv unrichtig ist. In diesem Ausnahmefall ist gemäß § 11 Nr. 3. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB eine Aufhebung der verhängten Sanktion möglich.
Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters kann gemäß § 15 Nr. 4. der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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