DFB-Sportgericht
Nach Täterermittlung: DFB-Sportgericht reduziert Braunschweigs Geldstrafe

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Wiederaufnahmeverfahren eine zuvor gegen den Zweitligisten Eintracht Braunschweig ausgesprochene Geldstrafe wegen erfolgreicher Täterermittlung des Vereins um 50 Prozent von 197.875 Euro auf 98.938 Euro reduziert. Entsprechend angepasst wurde gleichzeitig auch der sogenannte Drittel-Nachlass, der davon vom Verein für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden kann, und zwar von 66.000 Euro auf 32.980 Euro.
Die Geldstrafe war im April 2024 vom DFB-Sportgericht wegen der Zuschauervorkommnisse im Braunschweiger Zweitligaspiel bei Hannover 96 am 5. November 2023 verhängt worden. Im Rahmen des Hannover-Spiels hatten Braunschweiger Anhänger mindestens 69 Böller, 42 Bengalische Feuer, 15 Rauchtöpfe, sieben Raketen, fünf Feuerwerksbatterien sowie zwei Leuchtspuren gezündet. Aufgrund der starken Rauchentwicklung wurde die Partie knapp fünf Minuten verspätet angepfiffen. In der 41. Minute warf ein Braunschweiger Zuschauer zudem ein Bengalisches Feuer auf das Spielfeld, was zu einer Unterbrechung von mehr als einer Minute führte, in der 52. Minute musste das Spiel für eine weitere gute Minute unterbrochen werden, weil zwei Bengalische Feuer aus dem Braunschweiger Zuschauerblock auf das Spielfeld geworfen wurden. In 89. Minute hatten Braunschweiger Zuschauer erneut fünf Bengalische Feuer auf das Spielfeld geworfen und nach Spielende drei weitere in den Nachbarblock.
Zwölf Täter nachträglich identifiziert
Darüber hinaus hatten Braunschweiger Anhänger vor Spielbeginn auf der gesamten Länge des Gästebereichs mittels eines "Nothammers" die Sicherheitsverglasung zerstört. Auch die Stahlabtrennung zum Heimbereich wurde massiv beschädigt. Im gesamten Spielverlauf wurden im Gästebereich zudem 352 Sitzschalen beschädigt. Teilweise wurden Sitze mitsamt der Stahl-Unterkonstruktion in den Unterrang geworfen. Weitreichende Sachbeschädigungen entstanden auch im Sanitärbereich. Die Höhe der Sachbeschädigungen betrug laut Angaben von Hannover 122.483,16 Euro.
Eintracht Braunschweig hatte mit Schreiben vom 15. November 2024 ein Wiederaufnahmeverfahren und damit verbunden eine Reduzierung der Geldstrafe beantragt, nachdem der Zweitligist nachträglich zwölf Täter identifizieren konnte, die an den Vorkommnissen in Hannover mitgewirkt hatten. Aufgrund der erfolgreichen Täterermittlung hat das DFB-Sportgericht nunmehr die Braunschweiger Geldstrafe gemäß dem Strafzumessungsleitfaden um 50 Prozent reduziert.
Die DFB-Rechts- und Verfahrensordnung sieht vor, dass eine Geldstrafe in Verfahren gegen Vereine wegen Zuschauerfehlverhaltens innerhalb von einem Jahr nach der rechtskräftigen Entscheidung reduziert werden kann, wenn der Verein nachweislich nachträglich Täter identifizieren konnte.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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