DFB-Sportgericht
Innenraumverbote für Werner und Weirich

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dr. Christian Werner, Geschäftsführer Sport des Drittligisten TSV 1860 München, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel und einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Geschäftsführer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Werner hatte sich in 32. Minute der Drittligabegegnung gegen den SC Verl am 14. Dezember 2024 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und geäußert und war daraufhin vom Unparteiischen Felix Bickel mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.
Der Geschäftsführer beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Ein Spiel Innenraumverbot für Saarbrückens Torwarttrainer Weirich
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Michael Weirich, Torwarttrainer des Drittligisten 1. FC Saarbrücken, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Torwarttrainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Weirich war in der Halbzeitpause der Drittligabegegnung gegen Alemannia Aachen am 15. Dezember 2024 einen Offiziellen der Gäste verbal angegangen und hatte daraufhin von Schiedsrichter Timon Schulz die Rote Karte gesehen.
Der Torwarttrainer beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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31.200 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden
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