DFB-Sportgericht
Innenraumverbote für Werner und Weirich

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dr. Christian Werner, Geschäftsführer Sport des Drittligisten TSV 1860 München, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel und einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Geschäftsführer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Werner hatte sich in 32. Minute der Drittligabegegnung gegen den SC Verl am 14. Dezember 2024 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und geäußert und war daraufhin vom Unparteiischen Felix Bickel mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen worden.
Der Geschäftsführer beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Ein Spiel Innenraumverbot für Saarbrückens Torwarttrainer Weirich
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Michael Weirich, Torwarttrainer des Drittligisten 1. FC Saarbrücken, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Torwarttrainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Weirich war in der Halbzeitpause der Drittligabegegnung gegen Alemannia Aachen am 15. Dezember 2024 einen Offiziellen der Gäste verbal angegangen und hatte daraufhin von Schiedsrichter Timon Schulz die Rote Karte gesehen.
Der Torwarttrainer beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Drei Spiele Sperre für Ingolstadts Carlsen
Das Sportgericht des DFB sperrt Fredrik Carlsen vom FC Ingolstadt 04 wegen Tätlichkeit gegen den Gegner nach zuvor an ihm begangener sportwidriger Handlung für drei Drittligaspiele. Luca Erlein von der TSG Hoffenheim II muss zweimal aussetzen.

Geldstrafe und teilweiser Zuschauerausschluss für den 1. FC Magdeburg
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Magdeburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 186.600 Euro. Zudem ordnete das Sportgericht an, dass zwei Heimspiele der Meisterschaftsrunde unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen werden müssen.

Ein Spiel Sperre für Darmstadts Pfeiffer
Das DFB-Sportgericht belegt Patric Pfeiffer vom Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.