DFB-Sportgericht
Innenraumverbot und Geldstrafe für Sandhausens Sportdirektor Imhof
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Matthias Imhof, Sportdirektor des Drittligisten SV Sandhausen, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt. Darüber hinaus muss er eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro zahlen.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Sportdirektor darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Imhof hatte sich ab der 75. Minute des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 30. November 2024 in Nähe eines der Schiedsrichter-Assistenten fortgesetzt unsportlich verhalten beziehungsweise sich unsportlich über das Unparteiischen-Gespann geäußert.
Der Sportdirektor beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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