DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot und Geldstrafe für Mannheims Technischen Leiter Sport Loviso

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Anthony Loviso, Technischer Leiter Sport des Drittligisten SV Waldhof Mannheim, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt. Zudem muss er eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro zahlen.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Technische Leiter Sport darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Loviso hatte sich unmittelbar nach Abpfiff der Drittligabegegnung gegen den FC Ingolstadt am 19. Januar 2025 unsportlich gegenüber dem Vierten Offiziellen Luca Schlosser verhalten und geäußert.
Der Technische Leiter Sport beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Ein Freundschaftsspiel Sperre für Frankfurts Wenig
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Lizenzspieler Marcel Wenig von Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Beleidigung des Schiedsrichters in einem leichteren Fall mit einer Sperre für ein Freundschaftsspiel der U 21-Mannschaft belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Freundschaftsspiele seines jeweiligen Vereins/Tochtergesellschaft gesperrt.
Wenig war in der 38. Minute des Freundschaftsspiels von Eintrachts U 21 gegen den FC Bayern Alzenau am 18. Januar 2025 von Schiedsrichter Lasse Braun des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, 3. Liga
Autor: dfb

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Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.