DFB-Sportgericht

Ein Spiel Innenraumverbot für Hoffenheims Co-Trainer Fröhling

05.03.2025
Wegen Meckerns aus dem Innenraum verwiesen: Hoffenheims Co-Trainer Frank Fröhling (M.) Foto: imago

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Frank Fröhling, einen der Co-Trainer des Bundesligisten TSG Hoffenheim, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt.

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Fröhling hatte sich in der 69. Minute der Bundesligabegegnung beim VfL Bochum am 1. März 2025 unsportlich gegenüber Schiedsrichter Florian Badstübner verhalten und daraufhin die Rote Karte gesehen.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb