DFB-Sportgericht

Ein Spiel Innenraumverbot für Frankfurts Co-Trainer Arnautis

23.04.2025
Sieht im Topspiel gegen den FC Bayern die Rote Karte: Frankfurts Co-Trainer Christos Arnautis (l.) Foto: imago

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Christos Arnautis, Co-Trainer des Frauen-Bundesligisten Eintracht Frankfurt, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel in der Google Pixel Frauen-Bundesliga belegt.

Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Co-Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Arnautis hatte sich in der 32. Minute des Frauen-Bundesligaspiel gegen den FC Bayern München am 12. April 2025 unsportlich gegenüber der 4. Offiziellen Annika Kost verhalten und daraufhin von Schiedsrichterin Karoline Wacker die Rote Karte gesehen.

Der Co-Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb