DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot für Braunschweigs Trainer Scherning
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Daniel Scherning, den Trainer des Zweitligisten Eintracht Braunschweig, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel seines Vereins belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Scherning war in der 30. Minute des Zweitligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 14. September 2024 nach dem 1:0 für Darmstadt protestierend auf den Rasen gerannt und hatte daraufhin von Schiedsrichter Felix Prigan die Rote Karte gesehen.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Weitere News
Strafen für Unterhachings Trainer Unterberger und Braunschweigs Köhler
Das DFB-Sportgericht hat Unterhachings Trainer Marc Unterberger im Einzelrichterverfahren mit einem Innenraumverbot für drei Meisterschaftsspiele und einer Geldstrafe belegt. Sven Köhler von Eintracht Braunschweig wird ebenfalls zur Kasse gebeten.
Ein Spiel Sperre für Ulms Brandt
Das Sportgericht des DFB hat Max Brandt vom SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel belegt. Auch Giovanni Haag (Fortuna Düsseldorf) muss einmal aussetzen.
Ein Spiel Sperre und 20.000 Euro Geldstrafe für Bayerns Ulreich
Das DFB-Sportgericht hat Sven Ulreich vom Bundesligisten FC Bayern München wegen eines sportwidrigen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen sowie einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.