DFB-Sportgericht

Drei Spiele Sperre für Osnabrücks Beermann

27.11.2024
Mit einer Sperre von drei Spielen belegt: Timo Beermann Foto: imago

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Timo Beermann vom Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.

Beermann war in der 76. Minute der Drittligapartie beim FC Ingolstadt am 24. November 2024 von Schiedsrichterin Fabienne Michel des Feldes verwiesen worden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters wurde fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb