DFB-Sportgericht
Drei Spiele Sperre für Freiburgs Adamu

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Junior Adamu vom Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Adamu war in der Nachspielzeit der Bundesligaspartie bei Borussia Dortmund am 23. November 2024 von Schiedsrichter Felix Brych des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Drei Spiele Sperre für Paderborns Grimaldi
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Adriano Grimaldi vom Zweitligisten SC Paderborn im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Grimaldi war in der 78. Minute der Zweitligapartie gegen den 1.FC Nürnberg am 22. November 2024 von Schiedsrichter Sven Jablonski des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Zwei Spiele Sperre für Stuttgarts Boakye
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Benjamin Boakye vom Drittligisten VfB Stuttgart II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt. Darüber hinaus ist der Spieler bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Boakye war in der 84. Minute der Drittligapartie beim SC Verl am 23. November 2024 von Schiedsrichter Kevin Behrens des Feldes verwiesen worden.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Ein Spiel Innenraumverbot für Schalkes Torwarttrainer Loboue
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Stephan Loboue, Torwarttrainer des Zweitligisten Schalke 04, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Torwarttrainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Loboue hatte in der 86. Spielminute des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 23. November 2024 bewusst für eine Spielverzögerung an der Seitenlinie gesorgt und daraufhin vom Unparteiischen Wolfgang Haslberger die Rote Karte gesehen.
Der Torwarttrainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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