DFB-Sportgericht

DFB-Sportgericht bestätigt Bayern-Geldstrafe

12.12.2024
Einzelrichterurteil bestätigt: DFB-Sportgericht weist Bayern-Einspruch zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus den Einspruch des Bundesligisten FC Bayern München gegen eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro zurückgewiesen. Damit bestätigte das Rechtsorgan unter Vorsitz von Stephan Oberholz das vorangegangene Einzelrichterurteil.  

Bayern München war am 25. November 2024 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen eines verspäteten Antretens zu einem Spiel der Lizenzligen mit einer Geldstrafe von 20.000 Euro belegt worden. Vor dem Bundesligaspiel beim VfL Bochum am 27. Oktober 2024 hatte die Mannschaft des FC Bayern verspätet die Ausrüstungskontrolle beendet, sodass die Begegnung erst mit einer Verzögerung von etwa zweieinhalb Minuten angepfiffen werden konnte. Gegen diese Entscheidung des Einzelrichters hatte der Verein Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt. 

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: mm