DFB-Sportgericht
Sportgericht weist Befangenheitsantrag gegen EPO-Gutachter zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter Vorsitz von Stephan Oberholz hat im Fall Mario Vuskovic vom Zweitbundesligisten Hamburger SV den Befangenheitsantrag gegen den bestellten Gutachter Jean-Francois Naud als unbegründet zurückgewiesen. Die anwaltliche Vertretung des kroatischen Nationalspielers hatte einen entsprechenden Antrag gegen den kanadischen EPO-Spezialisten gestellt.
Das DFB-Sportgericht begründet seine Entscheidung unter anderem wie folgt: "Es liegen keine Gründe vor, die geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des abgelehnten Sachverständigen zu begründen. Die Mitgliedschaft des Sachverständigen in der WADA-EPO Working Group ist aus objektiver Sicht nicht dazu geeignet, seine Unparteilichkeit in Frage zu stellen. Es ist vom Grundsatz nicht zu beanstanden, dass sich Experten und Wissenschaftler beruflich bedingt in Arbeitsgruppen, auf Fachtagungen oder in Veröffentlichungen gegenseitig austauschen – ohne weitere persönliche Beziehungen zueinander zu unterhalten."
"Nur wenige Wissenschaftler können Prüfung vornehmen"
Und weiter führt das Sportgericht aus: "Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Prüfung und Bewertung einer Analyse zum Nachweis von körperfremden EPO im Urin weltweit nur von wenigen entsprechend qualifizierten und analytisch erfahrenen Wissenschaftlern vorgenommen werden kann. Es liegt auf der Hand, dass sich nur derartige Spezialisten hinreichend sachgerecht und zuverlässig mit den Bestimmungen der WADA und den dort entwickelten wissenschaftlichen Methoden befassen und diese entsprechend aus- und bewerten können. Gleichermaßen kompetente Gutachter außerhalb der WADA-Strukturen sind weder bekannt noch von der Verteidigung benannt worden."
Vuskovic steht unter Verdacht, gegen die Anti-Doping-Vorschriften verstoßen zu haben. Bei einer am 16. September 2022 genommenen Dopingprobe des HSV-Spielers war körperfremdes Erythropoetin (EPO) nachgewiesen worden. Deshalb hat ihn das DFB-Sportgericht am 15. November 2022 im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vorläufig gesperrt. Die Analyse der B-Probe bestätigte Mitte Dezember 2022 das Ergebnis der A-Probe.
Kategorien: DFB-Sportgericht, Männer
Autor: mm/th

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