DFB-Sportgericht
Sportgericht reduziert Geldstrafe für Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus in Frankfurt am Main dem Einspruch des Drittligisten Erzgebirge Aue gegen das vorausgegangene Einzelrichterurteil teilweise gefolgt.
Unter Leitung seines stellvertretenden Vorsitzenden Georg Schierholz reduzierte das Gremium die am 27. Juni 2024 wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger vor Beginn des Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 9. Dezember 2023 verhängte Geldstrafe von ursprünglich 35.000 Euro auf 20.000 Euro. Davon kann der Drittligist bis zu 6600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Zwecke verwenden. Der Nachweis hierüber ist dem DFB bis 31. Dezember 2024 zu erbringen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.