DFB-Sportgericht
Sportgericht gibt Gutachten im Fall des Hamburgers Vuskovic in Auftrag

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat mit Beendigung des zweiten Verhandlungstages im Fall Mario Vuskovic vom Zweitligisten Hamburger SV beschlossen, ein Sachverständigen-Gutachten beim bekannten kanadischen Dopingforscher Prof. Jean-Francois Naud zu beauftragen. Im Rahmen dessen soll der renommierte EPO-Experte auch versuchen, anhand der Restmenge an Urin aus Vuskovic´ Dopingprobe möglichst eine weitere Analyse auf körperfremdes Erythropoetin (EPO) durchzuführen. Darüber hinaus setzte Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, den nächsten Verhandlungstag auf Freitag, 10. März 2023, 11 Uhr, am DFB-Campus in Frankfurt an.
Oberholz zur Begründung: "Das Sportgericht hat sich heute in der Beweisaufnahme intensiv mit den Einwendungen des Spielers gegen den Ablauf und das Ergebnis der Analyse der Urinprobe befasst. Im Ergebnis haben sich für uns noch aufklärungsbedürftige Aspekte ergeben, insbesondere was die Bewertung der Labor-Analyse unter wissenschaftlichen Rahmenbedingungen betrifft. Zur sach- und fachgerechten Klärung dieser Fragen, die zum Teil unterschiedlich bewertet werden, halten wir deshalb das Einholen eines unabhängigen Sachverständigen-Gutachtens für erforderlich."
Vuskovic steht unter Verdacht, gegen die Ant-Doping-Vorschriften verstoßen zu haben. Bei einer am 16. September 2022 genommenen Dopingprobe des HSV-Spielers war körperfremdes Erythropoetin (EPO) nachgewiesen worden. Dabei handelt es sich um eine verbotene sogenannte "nicht spezifische Substanz". Deshalb hat ihn das DFB-Sportgericht am 15. November 2022 im Rahmen einer einstweiligen Verfügung vorläufig gesperrt. Die Analyse der B-Probe bestätigte Mitte Dezember 2022 das Ergebnis der A-Probe.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: mm/th

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