DFB-Sportgericht
Je ein Pokalspiel Innenraumverbot für Unions Trainer und Torwarttrainer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Urs Fischer, den Trainer des Bundesligisten 1. FC Union Berlin, und Unions Torwarttrainer Michael Gspurning im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens jeweils mit einem Innenraumverbot für das nächste DFB-Pokalspiel ihres Vereins belegt.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Die Trainer dürfen sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum dürfen sie mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Fischer und Gspurning hatten sich nach dem DFB-Pokalspiel beim VfB Stuttgart am 31. Oktober 2023 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten und geäußert und daraufhin von Schiedsrichter Sascha Stegemann die Rote Karte gesehen.
Die Trainer haben den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, DFB-Pokal
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.