DFB-Sportgericht
Hannover-Verhandlung entfällt: Einspruch zurückgenommen
Die eigentlich für kommenden Montag, 8. April 2024, 12.30 Uhr am Frankfurter DFB-Campus angesetzte mündliche Verhandlung des DFB-Sportgerichts in Sachen Hannover 96 entfällt. Der Zweitligist hat heute seinen Einspruch gegen die zuvor verhängte Geldstrafe in Höhe von 124.140 Euro zurückgenommen, womit das zugehörige Urteil jetzt rechtskräftig ist.
Hannover 96 war am 7. Februar 2024 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 124.140 Euro belegt worden. Davon kann der Verein bis zu 41.380 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Beim Einlaufen der Mannschaften zum Zweitligaspiel gegen den 1. FC Magdeburg am 20. Oktober 2023 entzündeten Hannoveraner Anhänger 87 Bengalische Feuer und schossen eine Rakete ab. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste das Spiel in der dritten Minute für etwa eine Minute unterbrochen werden. Im weiteren Spielverlauf sowie nach der Partie zündeten Hannoveraner Zuschauer weitere 82 Bengalische Feuer sowie 15 Blinker und schossen eine weitere Rakete ab.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: mm

31.290 Euro Geldstrafe für TSV 1860 München
Das DFB-Sportgericht hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 31.290 Euro belegt.

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Das DFB-Sportgericht belegt Drittligist Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.520 Euro.

Zwei Spiele Sperre für Münsters Hendrix
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