DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot und Geldstrafe für Ulms Torwarttrainer Betz
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Holger Betz, den Torwarttrainer des Zweitligisten SSV Ulm 1846 Fußball, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel seines Vereins belegt. Zusätzlich muss er eine Geldstrafe in Höhe von 500 Euro zahlen, da er bereits in der vorangegangenen Saison nach einem Platzverweis mit einem Innenraumverbot belegt worden war.
Im Zuge eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seines Teams im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Torwarttrainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Betz war in der Nachspielzeit des Zweitligaspiels beim SC Paderborn 07 am 1. September 2024 reklamierend auf den Rasen gelaufen und hatte daraufhin von Schiedsrichter Florian Lechner die Rote Karte gesehen.
Der Torwarttrainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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