DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot für Hoffenheims Trainer Becker

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Trainer des Frauen-Zweitligisten TSG Hoffenheim II, Siegfried Becker, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für ein Meisterschaftsspiel seines Vereins belegt. Die Sperre wurde bereits gestern beim Heimspiel gegen den FC Bayern München II verbüßt.
Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Becker hatte sich in der 88. Minute des Frauen-Zweitligaspiels beim 1. FC Köln II am 5. März 2023 unsportlich gegenüber Schiedsrichterin Dr. Isabel Steinke (Tönisvorst) geäußert und verhalten und war in Folge mit der Roten Karte des Innenraums verwiesen worden.
Der Trainer beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, 2. Frauen-Bundesliga
Autor: dfb

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