DFB-Sportgericht
Ein Spiel Innenraumverbot für Duisburgs Sport-Geschäftsführer Heskamp

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ralf Heskamp, den Sport-Geschäftsführer des Drittligisten MSV Duisburg, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Duisburger Meisterschaftsspiel in der 3. Liga belegt.
Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschaftsoffiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Geschäftsführer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.
Heskamp hatte sich in der Halbzeitpause des Drittligaspiels beim FC Viktoria Köln am 17. April 2023 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam um Dr. Matthias Jöllenbeck (Freiburg) geäußert und war daraufhin aus dem Innenraum verwiesen worden.
Der Duisburger Sport-Geschäftsführer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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