DFB-Sportgericht
Drei Pokalspiele Sperre für Offenbachs Odaira

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Rie Odaira vom Frauen-Regionalligisten Kickers Offenbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen die Gegnerin nach einer zuvor an ihr begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre für die nächsten drei für sie anstehende Pflicht-Vereinspokalspiele der ersten Frauen-Mannschaft ihres Vereins auf Landesverbands- oder DFB-Ebene belegt. Darüber hinaus ist die Spielerin bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Pokalspiele ihres Vereins gesperrt.
Odaira hatte in der 73. Minute des DFB-Pokalspiels der Frauen gegen den 1. FC Riegelsberg am 13. August 2023 ihrer Gegenspielerin Clara Darimont absichtlich mit dem Ellenbogen in den Magen- und Brustbereich gestoßen und sie dadurch zu Fall gebracht. Schiedsrichterin Anne Uersfeld hatte diesen Vorgang nicht wahrgenommen, so dass der DFB-Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.
Die Spielerin beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, DFB-Pokal der Frauen
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.