DFB-Bundesgericht
Bundesgericht weist Rostock-Berufung zurück

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Berufungen des Zweitligisten Hansa Rostock und des DFB-Kontrollausschusses gegen ein vorangegangenes Urteil des DFB-Sportgerichts vom 22. März 2024 im schriftlichen Verfahren zurückgewiesen. Dazu Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts: "Rostocks Berufung war nach Ansicht des Gerichts unbegründet, die des Kontrollausschusses unzulässig. Im Ergebnis haben die Berufungen zu keiner anderen Konsequenz geführt. Aufgrund der rechtlichen Aufarbeitung in zweiter Instanz ergab sich allerdings, dass es sich nicht nur um ein unsportliches, sondern um ein menschenverachtendes Verhalten der Rostocker Anhänger gehandelt hat."
Hansa Rostock war in der Vorinstanz zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt worden. Davon können bis zu 6700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen einer Choreographie zu Beginn des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 25. November 2023 zeigten Rostocker Zuschauer durch Einsatz von leuchtenden und rauchenden Fackeln von Feuer und Qualm durchzogene Plattenbauten mit dem Sonnenblumenhaus. Durch den Rauch musste das Spiel in der 3. Minute für vier Minuten unterbrochen werden. Später zündeten sie zudem noch ein Bengalisches Feuer, eine Rauchfackel und einen Böller und warfen eine größere Menge Trinkbecher in den Innenraum.
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Autor: mm

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