9900 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar vor Anpfiff des Drittligaspiels gegen Borussia Dortmund II am 27. Mai 2023 brannten Osnabrücker Zuschauer mindestens acht Bengalischer Feuer ab. Zudem stürmten etliche Osnabrücker Zuschauer nach dem Tor zum 2:1 für Osnabrück auf den Rasen und entwendeten dem Torschützen das Trikot. Das Spiel konnte nach einer kurzen Unterbrechung fortgesetzt werden.

Im Anschluss an den Abpfiff liefen erneut Osnabrücker Zuschauer auf das Spielfeld. Dort zündeten sie mindestens zwei Bengalische Feuer und einen Rauchkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar vor Anpfiff des Drittligaspiels gegen Borussia Dortmund II am 27. Mai 2023 brannten Osnabrücker Zuschauer mindestens acht Bengalischer Feuer ab. Zudem stürmten etliche Osnabrücker Zuschauer nach dem Tor zum 2:1 für Osnabrück auf den Rasen und entwendeten dem Torschützen das Trikot. Das Spiel konnte nach einer kurzen Unterbrechung fortgesetzt werden.

Im Anschluss an den Abpfiff liefen erneut Osnabrücker Zuschauer auf das Spielfeld. Dort zündeten sie mindestens zwei Bengalische Feuer und einen Rauchkörper.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.