DFB-Sportgericht
9900 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 9900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Unmittelbar vor Anpfiff des Drittligaspiels gegen Borussia Dortmund II am 27. Mai 2023 brannten Osnabrücker Zuschauer mindestens acht Bengalischer Feuer ab. Zudem stürmten etliche Osnabrücker Zuschauer nach dem Tor zum 2:1 für Osnabrück auf den Rasen und entwendeten dem Torschützen das Trikot. Das Spiel konnte nach einer kurzen Unterbrechung fortgesetzt werden.
Im Anschluss an den Abpfiff liefen erneut Osnabrücker Zuschauer auf das Spielfeld. Dort zündeten sie mindestens zwei Bengalische Feuer und einen Rauchkörper.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

10.000 Euro Geldstrafe für St. Paulis Trainer Blessin
Das DFB-Sportgericht belegt Alexander Blessin, Trainer des Bundesligisten FC St. Pauli, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro.

220.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 220.000 Euro belegt.

Drei Spiele Sperre gegen Bielefelds Mehlem
Das Sportgericht des DFB hat Marvin Mehlem vom Zweitligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Spielen belegt.