DFB-Sportgericht
88.000 Euro Strafe für Borussia Dortmund

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 88.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 29.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Bundesligaspiels beim FC Schalke 04 am 11. März 2023 zündeten Dortmunder Anhänger eine Bengalische Fackel und warfen diese in Richtung Spielfeld. Ein dort stehender Journalist wurde von der Fackel getroffen, sein Medienleibchen und seine Jacke fingen daraufhin Feuer. Weil der Ordnungsdienst sofort löschte, kam es glücklicherweise zu keiner Verletzung. Zudem brannten Gästeanhänger zu Spielbeginn und während der Partie mindestens 48 weitere pyrotechnische Gegenstände ab.
Darüber hinaus brannten Dortmunder Anhänger vor und während des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 13. Mai 2023 15 pyrotechnische Gegenstände ab.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.