DFB-Sportgericht
8550 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 8550 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Drittligaspiels gegen Rot-Weiss Essen am 24. Februar 2024 brannten Dresdner Zuschauer vier Rauchkörper ab.
Zudem entzündeten Dresdner Anhänger während der Drittligapartie beim Halleschen FC am 2. März 2024 Fanutensilien des Halleschen FC sowie eines weiteren Vereins, woraufhin es zu einem offenen Feuer in der Pufferzone kam. In der 88. Minute öffneten ungefähr 20 Personen aus dem Dresdener Zuschauerbereich gewaltsam eine Absperrung zu einem angrenzenden Bereich mit Hallenser Anhängern und drangen in die Pufferzone ein. Die Dresdener Zuschauer wurden vom Sicherheitspersonalaufgehalten. Nach dem Spiel schossen Gästeanhänger eine Rakete in Richtung der Heimzuschauer ab. Die Rakete explodierte in der Luft.
Darüber hinaus warfen Dresdner Zuschauer während des Drittligaspiels gegen 1860 München am 8. März 2024 mindestens drei Becher in Richtung des Spielfeldes. Nach der Partie verbrannten Dresden-Anhänger einen Fanschal von 1860 München.
Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.