DFB-Sportgericht
8550 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 8550 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2850 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
Vor der Drittligapartie bei Preußen Münster am 21. Januar 2024 klebten Bielefelder Zuschauer eine Kamera ab. Daraufhin bewarfen Bielefelder Anhänger Einsatzkräfte der Polizei mit Bechern und einer Ketchupflasche. Darüber hinaus warfen Gästezuschauer im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in der 13. Minute diverse Gegenstände, insbesondere Schokotaler, auf den Rasen. Das Spiel musste für etwa eine Minute unterbrochen werden.
Zudem brannten Bielefelder Zuschauer während der Partie drei Bengalische Feuer ab und beschädigten Sanitäranlagen. Unter anderem wurden Waschbecken von der Wand gerissen, Wasserleitungen abgetreten und Spiegel zerstört.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.