DFB-Sportgericht
84.000 Euro Geldstrafe für Union Berlin
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 84.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 28.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Bundesligaspiels beim VfB Stuttgart am 8. März 2024 zündeten Berliner Zuschauer etwa 51 pyrotechnische Gegenstände. Zudem brannten Union-Anhänger während des Bundesligaspiels gegen den SC Freiburg am 18. Mai 2024 mindestens 30 Bengalische Feuer ab und warfen mindestens drei Bierbecher in Richtung des Spielfeldes.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Weitere News
Zwei Spiele Sperre für Wolfsburgs Wimmer
Das DFB-Sportgericht hat Patrick Wimmer vom VfL Wolfsburg, Sebastian Schonlau vom Hamburger SV, Lennart Grill von Eintracht Braunschweig sowie Christoph Greger von Viktoria Köln nach deren Roten Karten in Einzelrichterverfahren mit Sperren belegt.
Frauen-Bundesliga: Spielwiederholung? Leverkusen legt Berufung ein
Im Verfahren um die Wertung des Spiels der Google Pixel Frauen-Bundesliga zwischen dem Sport-Club Freiburg und Bayer 04 Leverkusen vom 31. August 2024 hat Bayer Leverkusen Berufung gegen das Urteil vom DFB-Sportgericht eingelegt.
Sportgericht: Verhandlung im Fall Freiburg vs. Leverkusen am 15. Oktober
Im Verfahren "Einspruch gegen die Wertung des Meisterschaftsspiels der Frauen-Bundesliga zwischen dem SC Freiburg und TSV Bayer Leverkusen am 31. August in Freiburg" hat das DFB-Sportgericht eine mündliche Verhandlung am 15. Oktober anberaumt.