DFB-Sportgericht
74.180 Euro Geldstrafe für FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 74.180 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 24.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Meisterschaftsspiels gegen den Hamburger SV am 14. Oktober 2022 zündeten St. Pauli-Zuschauer mindestens 15 pyrotechnische Gegenstände und warfen mindestens eine Papierrolle auf das Spielfeld. Auch in der 21. und 31. Minute flog jeweils eine Papierrolle aus dem Zuschauerbereich des Heimteams in Richtung des HSV-Torwarts. Zudem wurden im Heimbereich vor Anpfiff der zweiten Halbzeit mindestens 74 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, wodurch sich der Wiederanpfiff um etwa eine Minute verzögerte. Des Weiteren zündeten St. Pauli-Anhänger in den Minuten 61 und 75 sowie nach Spielende mindestens 14 pyrotechnische Gegenstände.
In der Nachspielzeit des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Heidenheim am 1. Oktober 2022 lief eine Person aus dem Hamburger Zuschauerbereich auf das Spielfeld und wurde nach kurzer Spielunterbrechung von den Ordnungskräften aus dem Innenraum geführt.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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