73.950 Euro Geldstrafe für 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 73.950 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 24.650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 4. Februar 2023 brannten und schossen Nürnberger Zuschauer 95 pyrotechnische Gegenstände ab. Durch die Pyrotechnik zu Beginn verzögerte sich zudem auch der Spielbeginn um zwei Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 73.950 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 24.650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 4. Februar 2023 brannten und schossen Nürnberger Zuschauer 95 pyrotechnische Gegenstände ab. Durch die Pyrotechnik zu Beginn verzögerte sich zudem auch der Spielbeginn um zwei Minuten.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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