DFB-Sportgericht
7300 Euro Geldstrafe für den 1. FC Heidenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligaaufsteiger 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Während der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels bei Jahn Regensburg am 28. Mai 2023 brannten Heidenheimer Zuschauer drei Bengalische Feuer und fünf Rauchtöpfe ab. Zudem warfen sie in der 58. Minute mindestens fünf Gegenstände in den Innenraum.
Kategorien: DFB-Sportgericht, Männer
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.