DFB-Sportgericht
72.000 Euro Geldstrafe für den FSV Zwickau

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Regionalligist FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 72.000 Euro belegt. Davon kann der vorherige Drittligist bis zu 24.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.
In der 5. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 14. März 2023 schossen Zwickauer Zuschauer 106 Raketen ab und zündeten mindestens drei Rauchkörper, woraufhin die Partie für mehr als eine Minute unterbrochen werden musste. Kurz darauf folgten weitere 16 Raketen.
Darüber hinaus brannten Zwickauer Anhänger im weiteren Spielverlauf zwölf Bengalische Feuer und drei Rauchtöpfe ab. In der Nachspielzeit warfen sie zudem mindestens vier Getränkebecher auf das Spielfeld.
Kategorien: DFB-Sportgericht, 3. Liga
Autor: dfb

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