DFB-Sportgericht
67.500 Euro Geldstrafe für 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 67.500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 22.500 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Vor dem Drittligaspiel gegen Dynamo Dresden am 14. April 2023 zündeten Saarbrücker Anhänger 40 Rauchtöpfe und 40 Bengalische Fackeln. Durch die Rauchentwicklung verzögerte sich der Anpfiff um zweieinhalb Minuten. Während der Partie wurden im Saarbrücker Zuschauerbereich 71 weitere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem lief in der 89. Minute ein Saarbrücker Zuschauer auf das Spielfeld, wurde dann aber von Ordnern eingeholt und der Polizei übergeben.
Darüber hinaus zündeten Saarbrücker Anhänger vor Beginn des Drittligaspiels beim MSV Duisburg am 21. Mai 2023 mindestens drei Rauchkörper und zwölf Bengalische Fackeln.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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