DFB-Sportgericht
6600 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 6600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.
In der zwölften Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 26. August 2023 warfen Bochumer Zuschauer drei Becher in Richtung eines Dortmunder Spielers. Zudem schossen Bochumer Anhänger in der 14. Minute des Bundesligaspiels beim FC Augsburg am 2. September 2023 eine Rakete in Richtung Spielfeld, die dort ausbrannte. Die Partie musste für etwa 50 Sekunden unterbrochen werden.
Der Verein hat beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.