6300 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Drittligaspiels beim SC Verl am 3. Oktober 2023 zündeten Bielefelder Anhänger mindestens 18 Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Drittligaspiels beim SC Verl am 3. Oktober 2023 zündeten Bielefelder Anhänger mindestens 18 Bengalische Feuer.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.