DFB-Sportgericht
600 Euro Geldstrafe für die SV Elversberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SV Elversberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.
Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 20. Januar 2024 brannten Elversberger Zuschauer zwei Bengalische Feuer ab. Aufgrund einer erfolgreichen Täterermittlung durch den Verein reduzierte sich die eigentlich zu beantragende Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro gemäß der Richtlinie für die Arbeit des DFB-Kontrollausschusses um 50 Prozent.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.

DFB-Sportgericht reduziert Strafe für Lok Leipzig
Das DFB-Sportgericht hat dem Einspruch des Regionalligisten Lok Leipzig gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil des Sportgerichts in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus teilweise abgeholfen und das Urteil vom 4. November 2025 abgeändert.