DFB-Sportgericht
58.900 Euro Geldstrafe für 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 58.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 19.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.
Zu Beginn und während des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 27. August 2022 brannten Nürnberger Zuschauer mindestens 22 Bengalische Feuer ab. Aufgrund der nachträglichen Täterermittlung durch den Verein wurde die Strafe hierfür reduziert.
In der 64. Minute des Zweitligaspiels beim SV Darmstadt 98 am 17. September 2022 warfen Nürnberger Zuschauer zwei Plastikbecher Richtung Spielfeld und trafen mit einem der Becher Darmstadts Tobias Kempe im Kopf- beziehungsweise Nackenbereich. Der Spieler ging zunächst zu Boden, blieb aber unverletzt und konnte anschließend weiterspielen.
Darüber hinaus brannten Nürnberger Anhänger während des DFB-Pokalspiels beim SV Waldhof Mannheim am 18. Oktober 2022 56 pyrotechnische Gegenstände ab. Allein zu Beginn der zweiten Halbzeit wurden 36 Bengalische Feuer und Blinker gezündet, was zu einer Spielverzögerung von etwa eineinhalb Minuten führte.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.