DFB-Sportgericht
57.600 Euro Geldstrafe für 1. FC Kaiserslautern
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 57.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 19.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des DFB-Pokalspiels bei Hertha BSC am 31. Januar 2024 zündeten Kaiserslauterer Zuschauer insgesamt 71 Bengalische Feuer und einen Blinker. Darüber hinaus entfachten FCK-Anhänger vor dem Zweitligaspiel gegen Eintracht Braunschweig am 19. Mai 2024 vier pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

DFB-Sportgericht verhandelt Kownacki-Einspruch mündlich
Das DFB-Sportgericht verhandelt heute ab 13 Uhr am DFB-Campus den Einspruch von Hertha-Stürmer Dawid Kownacki gegen eine Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen. Geleitet wird die mündliche Verhandlung von Stephan Oberholz.

75.000 Euro Geldstrafe für Borussia Mönchengladbach
Das DFB-Sportgericht belegt den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro.

Drei Spiele Sperre für Freiburgs Manzambi
Das DFB-Sportgericht belegt Johan Manzambi vom Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen.