5600 Euro Geldstrafe für den SSV Ulm Fußball

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 5600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1850 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen den TSV 1860 München am 3. Oktober 2023 brannten Ulmer Zuschauer mindestens 16 Bengalische Fackeln ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 5600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1850 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels gegen den TSV 1860 München am 3. Oktober 2023 brannten Ulmer Zuschauer mindestens 16 Bengalische Fackeln ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.