DFB-Sportgericht
55.800 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligaabsteiger Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 55.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 18.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Zwischen der 8. und 10. Minute des Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg am 27. Mai 2023 schossen Berliner Zuschauer vier Raketen ab und zündeten zehn weitere pyrotechnische Gegenstände, woraufhin die Partie für annähernd vier Minuten unterbrochen werden musste. Eine weitere Spielunterbrechung für annähernd eine Minute gab es auch in der 68. Minute, als Hertha-Anhänger eine Rakete abschossen und einen Böller und zwei Blinker in Richtung Spielfeld warfen.
In der 24. und 75. Minute Minute wurde aus dem Gästebereich jeweils ein Böller und in der 55. Minute ein Toilettendeckel in Richtung Spielfeld geworfen. Darüber hinaus brannten Berliner Anhänger im weiteren Spielverlauf und nach Abpfiff sechs weitere pyrotechnische Gegenstände ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.

DFB-Sportgericht reduziert Strafe für Lok Leipzig
Das DFB-Sportgericht hat dem Einspruch des Regionalligisten Lok Leipzig gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil des Sportgerichts in mündlicher Verhandlung am DFB-Campus teilweise abgeholfen und das Urteil vom 4. November 2025 abgeändert.