DFB-Sportgericht
52.200 Euro Geldstrafe für Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 52.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.
Während und nach dem DFB-Pokalspiel beim SV Sandhausen am 19. Oktober 2022 brannten Karlsruher Zuschauer mindestens 31 pyrotechnische Gegenstände ab. Zudem warfen die Anhänger der Gäste während der Partie mindestens 18 Getränkebecher in Richtung des Spielfeldes. Hierfür gab es eine Strafe von 27.600 Euro.
Darüber hinaus zündeten Karlsruher Zuschauer vor und während des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 8. November 2022 mindestens 41 Bengalische Feuer. Die Strafe dafür summiert sich auf 24.600 Euro.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.