DFB-Sportgericht
51.050 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 51.050 Euro belegt.
In der 53. und 70. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Saarbrücken am 14. April 2023 brannten Dresdner Zuschauer jeweils mindestens 35 Bengalische Fackeln ab. Darüber hinaus zündeten Dresdner Anhänger in der 60. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim am 22. April 2023 zum Ende einer Choreographie 75 Rauchkörper. Zudem wurde während des Drittligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 6. Mai 2023 ein Becher aus dem Dresdner Zuschauerbereich in den Innenraum geworfen.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.