5020 Euro Geldstrafe für 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5020 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1670 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

In der 30. und 47. Minute des Drittligaspiels bei Viktoria Köln am 20. Januar 2023 zündeten Saarbrücker Anhänger jeweils einen Knallkörper. Zudem schossen Gästezuschauer in der 55. Minute mindestens zwei Raketen ab und entfachten mindestens sechs weitere pyrotechnische Gegenstände. Aufgrund der erheblichen Rauchentwicklung musste das Spiel für eine Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5020 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1670 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

In der 30. und 47. Minute des Drittligaspiels bei Viktoria Köln am 20. Januar 2023 zündeten Saarbrücker Anhänger jeweils einen Knallkörper. Zudem schossen Gästezuschauer in der 55. Minute mindestens zwei Raketen ab und entfachten mindestens sechs weitere pyrotechnische Gegenstände. Aufgrund der erheblichen Rauchentwicklung musste das Spiel für eine Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.