DFB-Sportgericht
5020 Euro Geldstrafe für 1. FC Saarbrücken

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Saarbrücken im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5020 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1670 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.
In der 30. und 47. Minute des Drittligaspiels bei Viktoria Köln am 20. Januar 2023 zündeten Saarbrücker Anhänger jeweils einen Knallkörper. Zudem schossen Gästezuschauer in der 55. Minute mindestens zwei Raketen ab und entfachten mindestens sechs weitere pyrotechnische Gegenstände. Aufgrund der erheblichen Rauchentwicklung musste das Spiel für eine Minute unterbrochen werden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

238.600 Euro Geldstrafe für den VfL Wolfsburg
Das DFB-Sportgericht hat den Zweitligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 238.600 Euro belegt.

233.000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 233.000 Euro belegt.

145.000 Euro Geldstrafe für den SC Freiburg
Das DFB-Sportgericht hat den Bundesligisten SC Freiburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 145.000 Euro belegt.