5000 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 13. Mai 2023 kletterten ungefähr 20 Dresdner Zuschauer auf das Tribünendach und ließen von dort ein großes Banner herabhängen. Nachdem sich die Personen wieder vom Tribünendach entfernt hatten, wurde das Spiel mit einer Verzögerung von ungefähr zwölf Minuten angepfiffen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels beim FSV Zwickau am 13. Mai 2023 kletterten ungefähr 20 Dresdner Zuschauer auf das Tribünendach und ließen von dort ein großes Banner herabhängen. Nachdem sich die Personen wieder vom Tribünendach entfernt hatten, wurde das Spiel mit einer Verzögerung von ungefähr zwölf Minuten angepfiffen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.