DFB-Sportgericht
49.190 Euro Geldstrafe für Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 49.190 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 16.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
In der 2. Minute des Zweitligaspiels beim FC Schalke 04 am 31. März 2024 zündeten Karlsruher Anhänger mindestens 13 pyrotechnische Gegenstände und schossen acht Feuerwerksraketen ab. Daraufhin unterbrach der Schiedsrichter die Partie. Als das Spiel nach zwei Minuten fortgesetzt werden sollte, warf ein KSC-Anhänger eine weitere blaue Rauchfackel auf das Spielfeld. Dies verzögerte die Fortsetzung um eine weitere Minute.
Darüber hinaus brannten Karlsruher Zuschauer vor und während der Zweitligapartie gegen den FC St. Pauli am 6. April 2024 35 pyrotechnische Gegenstände ab und warfen in der dritten Minute ein Bierglas in den Innenraum.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.