DFB-Sportgericht
40.950 Euro Geldstrafe für Hamburger SV
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 40.950 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen sowie präventive Maßnahmen gegen Gewalt und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Hamburger Anhänger zwischen der 25. und der 27. Minute des Zweitligaspiels bei Hertha BSC am 3. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Das Spiel musste deshalb für wenige Minuten unterbrochen werden. Mit Anpfiff schossen Hamburger Zuschauer zudem eine Leuchtrakete in Richtung Innenraum ab und zündeten mindestens 25 Bengalische Feuer und fünf blaue Rauchtöpfe. Durch die starke Rauchentwicklung verzögerte sich der Spielbeginn um etwa drei Minuten. Hierfür gab es eine Geldstrafe von 30.950 Euro.
Darüber hinaus zeigten Hamburger Anhänger während der Zweitligapartie gegen die SV Elversberg am 25. Februar 2024 ein gewaltverherrlichendes und menschenverachtendes Banner. Hierfür gab es eine Geldstrafe von 10.000 Euro.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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