DFB-Sportgericht
40.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Nürnberg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Nürnberger Zuschauer während des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 18. Dezember 2023 diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Die Partie musste deshalb für etwa vier Minuten unterbrochen werden. Dafür gab es eine Strafe von 5000 Euro.
Während der Zweitligapartie gegen den VfL Osnabrück am 3. Februar 2024 warfen Nürnberger Anhänger erneut diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, auf den Rasen. Das Spiel musste aufgrund dessen für fast drei Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 5000 Euro.
Während der Zweitligapartie beim SV Wehen Wiesbaden am 9. Februar 2024 warfen Nürnberger Anhänger abermals diverse Gegenstände, insbesondere Tennisbälle, Flummis und Farbbeutel, auf den Rasen. Das Spiel musste daraufhin für fast insgesamt acht Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Strafe von 10.000 Euro.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Drei Spiele Sperre für Ingolstadts Carlsen
Das Sportgericht des DFB sperrt Fredrik Carlsen vom FC Ingolstadt 04 wegen Tätlichkeit gegen den Gegner nach zuvor an ihm begangener sportwidriger Handlung für drei Drittligaspiele. Luca Erlein von der TSG Hoffenheim II muss zweimal aussetzen.

Geldstrafe und teilweiser Zuschauerausschluss für den 1. FC Magdeburg
Das DFB-Sportgericht belegt den 1. FC Magdeburg mit einer Geldstrafe in Höhe von 186.600 Euro. Zudem ordnete das Sportgericht an, dass zwei Heimspiele der Meisterschaftsrunde unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen werden müssen.

Ein Spiel Sperre für Darmstadts Pfeiffer
Das DFB-Sportgericht belegt Patric Pfeiffer vom Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel.