DFB-Sportgericht
4000 Euro Strafe für Rot-Weiss Essen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 4000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1330 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2023 nachzuweisen wäre.
Nach dem Drittligaspiel gegen den MSV Duisburg am 5. Februar 2023 verblieben die Zuschauergruppen beider Mannschaften zunächst in ihren Blöcken. Nachdem die Partie schon längere Zeit beendet war, wurde im Essener Block ein Notausgangstor geöffnet und eine Gruppe von ungefähr 20 Essener Zuschauern rannte über das Spielfeld in Richtung des Duisburger Blocks. Die Personen konnten durch ein schnelles Eingreifen der Polizei sowie des Ordnungsdienstes zurückgedrängt werden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Kölns van den Berg
Das DFB-Sportgericht belegt Rav van den Berg vom Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Drei Spiele Sperre für Hünten von Bayern II
Das DFB-Sportgericht hat Greta Hünten vom Frauen-Zweitligisten FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen belegt.

Hohe Geldstrafen für F.C. Hansa Rostock
Das DFB-Sportgericht hat F.C. Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen mit Geldstrafen in Höhe von 75.250 Euro und 32.950 Euro belegt.